Henkel-Entrümpelungsservice

Willkommen bei Henkel-Entrümpelungsservice, Ihrem vertrauenswürdigen Partner für professionelle Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und gründliche Reinigungsarbeiten in Duisburg und Umgebung. Entdecken Sie, wie wir Land und Wasser von Unrat befreien – mit Präzision und Hingabe.

Mehr als nur entrümpeln

Wir sind ein vielseitiges Brüder-Unternehmen, das sich auf die Komplettlösung Ihrer Entrümpelungs- und Reinigungsbedürfnisse spezialisiert hat. Von der gründlichen Haushaltsauflösung bis hin zu anspruchsvollen Bergungsarbeiten unter Wasser – wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum.

Über uns

Erfahren Sie mehr über unsere Werte, unsere Erfahrung und unser Engagement für saubere Umgebungen, sowohl an Land als auch im Wasser.

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG:
Henkel-Entrümpelungsservice GbR
Königsberger Allee 43
47058 Duisburg

Vertreten durch die Gesellschafter:
Marvin Henkel
Benjamin Henkel

Kontakt:
Telefon: +49 159 06265384
E-Mail: Henkel-Entruempelungsservice@outlook.de

EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung / Universal­schlichtungs­stelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Henkel-Entrümpelungsservice GbR
Königsberger Allee 43, 47058 Duisburg

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Henkel-Entrümpelungsservice GbR (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den tatsächlichen Beginn der Ausführung der Dienstleistung zustande. Kostenvoranschläge nach einer Vor-Ort-Besichtigung sind für 14 Tage gültig.

§ 3 Leistungsumfang

Der genaue Umfang der Leistungen (z. B. Entrümpelung, besenreine Übergabe, Demontage) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Unvorhergesehene Mehraufwände (z. B. versteckter Sondermüll, extrem erschwerte Zugänge), die bei der Besichtigung nicht erkennbar waren, können nach Absprache zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass freier Zugang zum Objekt und den zu räumenden Räumlichkeiten besteht.
  • Strom und Wasser sind, sofern benötigt, vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  • Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, müssen vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten deutlich markiert oder aus den Räumlichkeiten entfernt werden. Werden unmarkierte Gegenstände entsorgt, übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung.

§ 5 Wertanrechnung und Eigentumsübergang

Soweit eine Wertanrechnung für bestimmte Gegenstände vereinbart wurde, wird dieser Betrag vom Rechnungsbetrag abgezogen. Mit der Übernahme der zu entsorgenden oder anzurechnenden Gegenstände geht das Eigentum an diesen auf den Auftragnehmer über. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen über diese Gegenstände zu verfügen (z. B. Verkauf, Spende, Entsorgung).

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragsbeginn eine angemessene Abschlagszahlung zu verlangen.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden an Wänden, Böden, Treppenhäusern etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet. Schadensersatzansprüche sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu melden.

§ 8 Stornierung des Auftrags

Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, berechnet der Auftragnehmer keine pauschalen Stornogebühren. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, dem Auftragnehmer diejenigen Kosten zu erstatten, die im Rahmen der Auftragsvorbereitung bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits nachweislich und unwiderruflich angefallen sind (z. B. Kosten für bereits bereitgestellte Container, externe Mietkosten für Spezialgeräte oder Halteverbotszonen).

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Duisburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.